Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen
Für alle TeilnehmerInnen herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten die Durchführung des Camps beeinträchtigen, von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrages auszuschließen. Der Ausschluss eines Teilnehmers kann weiters erfolgen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit sowie eine Einschränkung, welche die Teilnahme am täglichen Programm hindert, verschwiegen wird sowie im Falle von unsittlichem oder strafbarem Verhaltens. Die Rückreise erfolgt auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Rückerstattung des ganzen oder anteilsmäßigen Teilnahmebetrages.

Bei einer ungenügenden Anzahl an Anmeldungen kann der Veranstalter einen Camp-Termin bis längstens zwei Wochen vor Beginn annullieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, bei Rückerstattung des vollen Betrages auf einen Campbesuch zu verzichten oder sich in einen anderen Termin beziehungsweise ein anderes Camp bei voller Anrechnung des Teilnahmebeitrages umbuchen zu lassen.

Vertragsabschluss, Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen
Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Telefon oder über Internet erfolgen. Die anmeldende Person (in der Regel ein Erziehungsberechtigter) muss volljährig sein. Die Buchung ist ab Zahlung der vereinbarten Anzahlungssumme in Höhe von 10% des Teilnahmebeitrages verbindlich. Die Anzahlung ist längstens binnen zweier Wochen zu leisten. Wenn die Anzahlung geleistet wurde und binnen 14 Tagen eine kostenfreie und formfreie Rücktrittserklärung erfolgt wird die Anzahlung zurückbezahlt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Veranstalter berechtigt direkt und ohne Anzahlung den gesamten Preis einzufordern.

Storno-Bedingungen und Rücktritt
Nach Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter besteht ein 14tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht. Auch nach diesen 14 Tagen bis vor Veranstaltungsbeginn kann jederzeit von der Veranstaltung zurückgetreten werden, wobei dann die nachfolgend angeführten Stornobedingungen anfallen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Stornierungen müssen schriftlich per e-Mail (nur gültig mit erhaltener Rückbestätigung vom Veranstalter), per Fax oder eingeschriebenem Brief erfolgen. Wird vom Vertrag nach dem 14tätigen kostenfreien Rücktrittsrecht zurückgetreten oder die Veranstaltung nicht angetreten, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalieren:

Standard-Stornogebühren:

bis 21. Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% Stornogebühren (entspricht der Anzahlungssumme)
Ab 20. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% Stornogebühren des Teilnahmebeitrages
Ab 9. bis 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% Stornogebühren des Teilnahmebeitrages
Ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% Stornogebühren

Die Stornogebühr reduziert sich auf 10% Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr, wenn dem Veranstalter ein Ersatzteilnehmer genannt wird. Sollte ein vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes durch einen Teilnehmer wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen (z.B. aus disziplinären Gründen, bei Heimweh, Krankheit, etc.) notwendig sein, kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Heimreise muss auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, welche die genannten Stornogebühren deckt, wird empfohlen!

Der Veranstalter kann stets vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder wenn die Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag verletzt oder sich vertragswidrig verhalten wird. Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden vom Vertrag zurücktritt, steht dem Veranstalter als Schadenersatz zumindest die vorgenannten Standard-Stornogebühren zu.

Gruppen-Ausgang ab 14 Jahren
Mit der Anmeldung wird die Zustimmung erteilt, dass sich Teilnehmer ab 14 Jahren nach Abmeldung bei einem Betreuer frei und ohne Aufsicht in einer Gruppe von mindestens drei Jugendlichen auch außerhalb des Camp-Geländes (Ferienheim) bewegen dürfen.

Haftung, Wertgegenstände
Es wird keine Haftung für Wertgegenstände oder Schadenersatzansprüche von Teilnehmern oder dritten Parteien übernommen. Mit verbindlicher Buchung wird das Bestehen einer ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherung des jeweiligen Teilnehmers bestätigt. Der Veranstalter haftet weiters nicht für eventuelle ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der TeilnehmerInnen.
Wir raten davon ab, den TeilnehmerInnen teure Geräte und Wertgegenstände wie zum Beispiel Handys, Notebooks oder größere Geldbeträge mitzugeben. Unsere Betreuer können nicht darauf achten, dass diese Geräte auch von anderen Kindern und Jugendlichen sachgemäß behandelt werden. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden.
Die Kosten von Schäden am Eigentum der Unterkünfte oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt mit der persönlichen Übernahme des Teilnehmers durch den Veranstalter bzw. einer Betreuungsperson und endet längstens mit der Abreisezeit. Der Teilnehmer ist spätestens bis zum vereinbarten Ende des Camps von dem/der Erziehungsberechtigten oder einer von der/dem Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Person abzuholen. Sollte der Teilnehmer nicht vereinbarungsgemäß die Abreisezeit einhalten oder von einer anderen Aufsichtsperson übernommen werden, so geht die Aufsichtspflicht dennoch auf den Anmelder und/die Erziehungsberechtigten über. Es besteht somit keine Aufsichtspflicht mehr, wenn das Kind nach Ende des Camps nicht abgeholt worden ist oder eine Abreise aus anderen Gründen verweigert.

Forderungen
Wir nehmen die Interessen unserer TeilnehmerInnen wahr, wenn wir über Mängel oder Missstände noch während des Campaufenthaltes informiert werden. Bitte beachten Sie, dass auf nachträglich gestellte Forderungen nicht mehr eingegangen werden kann, wir aber alles daransetzen, den Aufenthalt aller unserer TeilnehmerInnen bestmöglich und unvergesslich zu gestalten.

Film und Foto-Aufnahmen
Alle während der Camp-Woche durch den Veranstalter erstellten oder von TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellten Bilder, Fotos, Videos oder anderer Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten vom Veranstalter im Zusammenhang für eventuelle Referenzen, Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritte (wie bspw Facebook, Instagram, Homepage oa elektronische Medien), Bildergalerien und Ähnlichem genutzt und veröffentlicht werden.

Mit der Buchung wird ausdrücklich die Zustimmung zu entsprechenden Foto-, Ton- und/oder Videoaufnahmen erteilt, wobei diese Zustimmung jederzeit schriftlich gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden kann. Ist die TeilnehmerIn oder der gesetzliche Vertreter mit dem genannten Nutzungsrecht des Veranstalters von eventuellen Einzelaufnahmen an seiner eigenen Person nicht einverstanden, so hat er dies vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für durch Dritte aufgezeichnete oder verbreitete Aufnahmen wird ausdrücklich nicht übernommen.

Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht (unter Ausschluss von Verweisungsnormen) zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Feldkirch.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein berührt dies die anderen Bestimmungen nicht. Änderungen sowie Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten.